In Gottes Namen, Amen. Auf dass die gesehenen Dinge besser gelobet werden, ist es nützlich,
dass sie im Brief aufgeschrieben werden, die ein Zeugnis der Wahrheit beinhalten und öffentlich gefestigt werden.
Darum sollen alle wissen, die diese Schrift hören oder sehen, dass wir,
Bruder H e y n r i c h T u s e m e r, Hochmeister des Ordens der Brüder des Spitals
Sankt Maria des Deutschen Hauses von Jerusalem, mit gutem (reifen) Rat unserer Brüder
unserem getreuen Ritter Herrn M i c h a e l von K o s s o w für die getreuen Dienste gegeben
und verliehen haben die er uns und unserem Orden stets bewiesen hat und noch tun mag,
seinen rechten Erben und ehelichen Nachkommen, vierzig Hufen auf dem Gut B r e l w i t z
gelegen in den Grenzen, wie sie von unseren Brüdern bewiesen werden, zu Kulmer Recht, frei,
erblich und ewiglich zu besitzen.
  Sind aber in der vorgeschriebenen Zahl der Hufen in den bewiesenen Grenzen einerlei Gebrechen: dies zu erfüllen wollen wir nicht verbunden sein. Zum Bekenntnis zur Herrschaft soll der vorgenannte Herr Michael und seine Erben ein Markpfund Wachs und fünf Pfennige gewöhnlicher Münze uns und unseren Brüdern alle Jahr am Sankt Martinstag verpflichtet sein zu geben. Durch diese unsere Gabe soll derselbige Herr Michael, seine Erben und ehelichen Nachkommen uns und unseren Brüdern getreu zu dienen mit einem tüchtigen Pferd und Waffen, nach des Landes Gewohnheit zu bewehren und zum Schutze des Landes, neue Häuser zu bauen, alte auszubessern oder abzubrechen, wann, wir dünken oder wenn wir ihnen geheißen, auf ihre eigene Kosten und Schaden. Zum Zeugnis der ewigen Währung haben wir diesen Brief gegeben mit der Anhängung unseres Siegels versehen.
  
Gegeben und gesehen zu Altenhausen, am Freitag vor dem Sonntag, da man singt „Vocem jodun-ditatis“ im Jahre des Herrn Eintausend dreihundert sechs und vierzig. Es sind zugegen die ehrbaren geistlichen Männer unsere lieben Brüder in Gott, Heynrich von Bonentin, Großkomtur, Conrad von Brungisheym, Trappier und Komtur zu Christburg und viele andere Glaubwürdige.